Unsere Leistungen in Kürze:
- Planung
- Statik
- Vergabe
- Kontakt
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Wir sind von der deutschen Energie-Agentur GmbH für die Austellung von Energiepässen zugelassen.
Unsere Aussteller-Nr.: ist 481267.
Warum ein Energiepass?
In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil
der Betriebskosten dar. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten
Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung
aufgewendet. Dennoch ist, anders als bei vielen Haushaltsgeräten und
Autos, der Energieverbrauch von Gebäuden für deren Nutzer meist
eine unbekannte Größe.
Verlässliche Informationen über den Energieverbrauch sind vor Einzug meist nicht erhältlich, obwohl in der Bundesrepublik ca. dreißig kommunale oder regionale Energie- oder Gebäudepässe für den Gebäudebestand existieren. Sie weisen jedoch verschiedene Bezeichnungen, Klassifizierungen und Anforderungsgrößen auf. Ein bundesweit unkomplizierter Vergleich zwischen Gebäuden ist so kaum möglich. Lediglich für Neubauten macht die Energieeinsparverordnung einen Energiebedarfsausweis zur Pflicht.
Aus diesen Gründen hat die Deutsche Energie-Agentur GmbH für einen Feldversuch einen freiwilligen Energiepass für Gebäude vorbereitet. Wesentlicher Bestandteil ist ein marktgerechtes, ansprechendes Label.
Der von der dena entwickelte Prototyp zum Energiepass wurde von November 2003 bis Ende 2004 in einem bundesweiten Feldversuch getestet. Der Feldversuch war ein voller Erfolg. Mit über 4100 Energiepässen und ca. 400 aktiven Ausstellern hat die dena ihre Ziele deutlich erreicht. Die Ergebnisse der Evaluation des Feldversuchs fließen nun in die Weiterentwicklung des Energiepasses ein.
In 2005 wird die dena die bundesweite freiwillige Ausstellung von Energiepässen im Rahmen einer Marktvorbereitungsskampagne ermöglichen. Zudem wird die dena eine Informationskampagne rund um den Energiepass starten um eine möglichst breite Öffentlichkeit über den kommenden gesetzlichen Energiepass zu informieren.
Der Energiepass soll auf dem Immobilienmarkt
zu einem wirksamen Instrument für mehr Transparenz werden. Mit dem Energiepass-Label
soll schon bald so selbstverständlich mit der Energieeffizienz geworben
werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst
Praxis ist.
Die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde am 03.01.2003 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht.
Die sogenannte EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet in Artikel 7 alle EU-Mitgliedsstaaten einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet rechtzeitig Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, um die Verpflichtungen aus der Richtlinie zum 04.01.2006 nach dem jeweiligen nationalen Recht in Kraft zu setzen.
Die Bundesregierung wird die Verpflichtungen
nach der EU-Gebäuderichtlinie durch Änderungen im Energieeinsparungsgesetz
(EnEG) und der Energieeinsparverordung (EnEV) umsetzen. Die beteiligten Ministerien
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) und das
Bundesminsterium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) werden entsprechende
Referentenentwürfe vorlegen. Die Änderungen im EnEG und der EnEV
werden durch den Bundestag und den Bundesrat verabschiedet.